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Hauptuntersuchung (HU)* mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29
StVZO* soll die Mängelfreiheit Ihres Fahrzeugs sicherstellen. Seit Januar 2010
ist die Abgasuntersuchung (AU) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und
stellt sicher, dass die Abgaswerte innerhalb der Abgasnorm bleiben. Eine
separate AU-Plakette am vorderen Kennzeichen wird demnach nicht mehr
angebracht.
Die HU-Plakette*Seit dem 01. Dezember 1999 gewährt der Gesetzgeber keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin, deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung* an.
Die Farben und ihre Bedeutung
![]() Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. 2020 = Blau Wir erledigen die Abnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU)* mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) zum fairen Preis. Einfach einen Termin vereinbaren!
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